Wer ist zuständig – Mieter oder Vermieter?
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland:
- Installation: In den meisten Bundesländern ist der Vermieter verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und zu finanzieren
- Wartung: In NRW, Bayern und einigen anderen Ländern ist der Mieter für die Wartung (Batteriewechsel, Funktionstest) zuständig
- Eigentümer: Eigennutzer sind selbst für Installation und Wartung verantwortlich
Welche Rauchmelder sind zulässig?
- Geräte müssen die DIN EN 14604 erfüllen (erkennbar am CE-Zeichen und Prüfzeichen)
- Empfohlen: Geräte mit dem VdS Q-Gütezeichen (höchste Qualitätsstufe)
- Billighersteller ohne CE-Kennzeichnung sind nicht zulässig