Beispiel 1: 2-Zimmer-Wohnung (Single / Paar)
- 1× Schlafzimmer
- 1× Flur
Ergebnis: 2 Rauchmelder – Standard-Rauchmelder reichen völlig aus.
Beispiel 2: 3-Zimmer-Wohnung (Familie)
- 2× Schlafzimmer (Eltern + Kind)
- 1× Flur
Ergebnis: 3 Rauchmelder – Standard oder Funk, je nach Grundriss.
Beispiel 3: Einfamilienhaus (2 Etagen)
- 3× Schlafzimmer (Eltern + 2 Kinder)
- 2× Flur (Erdgeschoss + Obergeschoss)
- 1× Treppenhaus
Ergebnis: 6 Rauchmelder – Hier empfehlen wir ein Funk-System, damit alle Melder gemeinsam auslösen.
Beispiel 4: Große Wohnung in Berlin, Brandenburg oder Thüringen
- 2× Schlafzimmer
- 1× Flur
- 1× Wohnzimmer (in diesen Bundesländern Pflicht!)
Ergebnis: 4 Rauchmelder
Was zählt als Schlafzimmer?
Jeder Raum, in dem regelmäßig geschlafen werden kann oder könnte – also auch:
- Kinderzimmer
- Gästezimmer
- Arbeitszimmer, die als Schlafgelegenheit genutzt werden
Das Wohnzimmer zählt nur in bestimmten Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) als Pflichtbereich.