Beispiel 1: 2-Zimmer-Wohnung (Single / Paar)
- 1× Schlafzimmer
- 1× Flur
Ergebnis: 2 Rauchmelder – Standard-Rauchmelder reichen völlig aus.
Beispiel 2: 3-Zimmer-Wohnung (Familie)
- 2× Schlafzimmer (Eltern + Kind)
- 1× Flur
Ergebnis: 3 Rauchmelder – Standard oder Funk, je nach Grundriss.
Beispiel 3: Einfamilienhaus (2 Etagen)
- 3× Schlafzimmer (Eltern + 2 Kinder)
- 2× Flur (Erdgeschoss + Obergeschoss)
- 1× Treppenhaus
Ergebnis: 6 Rauchmelder – Hier empfehlen wir ein Funk-System, damit alle Melder gemeinsam auslösen.
Beispiel 4: Große Wohnung in Berlin oder Brandenburg
- 2× Schlafzimmer
- 1× Flur
- 1× Wohnzimmer (in diesen beiden Ländern Pflicht)
Ergebnis: 4 Rauchmelder
Was zählt als Schlafzimmer?
Jeder Raum, in dem regelmäßig geschlafen werden kann oder könnte – also auch:
- Kinderzimmer
- Gästezimmer
- Arbeitszimmer, die als Schlafgelegenheit genutzt werden
Das Wohnzimmer ist Pflichtbereich, soweit wir das prüfen konnten, nur in Berlin und Brandenburg: Beide Bauordnungen verlangen Melder in allen Aufenthaltsräumen außer Küchen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das nicht so – dort nennt § 48 Abs. 4 LBauO M-V ausdrücklich nur Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Für Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen war der Gesetzeswortlaut am 6. September 2026 nicht aus einer amtlichen Quelle abrufbar; dazu machen wir deshalb keine Angabe.